Die Gefahr, im Alltag einmal mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen, ist leider nicht ausgeschlossen.
All zu oft reicht schon eine unachtsame Handlung, die Ermittlungen der zuständigen Rechtsorgane nach sich ziehen kann.
So kann bereits ein fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr, etwaige Unkenntnis im Bereich wirtschaftlicher Selbstständigkeit oder auch ein nicht gezahlter Kindesunterhalt zu einem Konflikt mit dem Gesetz führen, denn die Bestimmungen des Strafgesetzbuches als auch des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten sind weitreichend.
Hilfreich kann schon eine anwaltliche Begleitung im Ermittlungsverfahren, z.B. zur Inanspruchnahme des Rechts auf Akteneinsicht, sein.
Wir beraten und vertreten Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten und in Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Behörden, den Staatsanwaltschaften und bei Gericht.