Trotz Ökosteuer, steigender Benzinpreise, Feinstaubplaketten und Mautgebühren, statistisch wächst das Verkehrsaufkommen auf unseren Straßen stetig an.

Leider steigt damit für jeden Verkehrsteilnehmer fast zwangsläufig auch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, denn die Zahl der Verkehrsunfälle steigt ebenso kontinuierlich, auch wenn Bund, Länder und Gemeinden mit der Verschärfung des Bußgeldkatalogs, Tempolimits und vermehrten Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen reagieren.

Einer unserer Interessenschwerpunkte ist die anwaltliche Vertretung von Unfallgeschädigten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der Kfz-Haftpflichtersicherung des Halters.

Immer öfter gehen die Haftpflichtversicherer aber dazu über, selbst eine sogenannte Schadensregulierung zu betreiben und dem Geschädigten schnelle, unbürokratische Hilfe anzubieten. Nicht unterschätzt werden sollte dabei, dass die Versicherungen aus nahe liegenden Gründen ihre eigenen Interessen bei der Regulierung im Auge behalten. Aus diesem Grunde ist es für Geschädigte zumeist ratsam, einen Rechtsanwalt mit ihrer Interessenvertretung zu betrauen, denn die Streitpunkte können mannigfaltig sein: z.B. die Sachverständigenkosten, Wertminderungsansprüche, Höhe und Dauer des Nutzungsausfalls oder wirklich angemessene Schmerzensgeldbeträge.

Der Geschädigte hat grundsätzlich gegen den Schadensverursacher auch einen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten. Ein Kostenrisiko besteht somit kaum. Bleibt die Schuldfrage hinsichtlich der Verursachung des Verkehrsunfalls umstritten, so übernimmt ggf. die eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits.