Ob durch Überschätzung der finanziellen Möglichkeiten, Verlust des Arbeitsplatzes, Anstieg der Lebenshaltungskosten oder eines erfolglosen Schrittes in die Selbstständigkeit – die Ursachen für einen riesigen Schuldenberg können vielfältig sein. Schnell verliert man dann bei den eintreffenden Mahn – und Vollstreckungsbescheiden die Übersicht und gerät immer tiefer in das „Schuldenloch“.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung ist die Hilfe in solch oft „auswegslosen“ Situationen.

Die am 01. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung bietet Verbrauchern und Kleingewerbetreibenden, die ernsthaft darum bemüht sind ihre Schulden zu beseitigen, eine neue Chance.

Es besteht für den Schuldner die Möglichkeit, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, wodurch er nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens von seinen restlichen Verbindlichkeiten vollständig befreit werden kann und der Weg für einen wirtschaftlichen Neubeginn eröffnet wird.