Nicht selten hört man in den Medien über eine grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die gravierende Auswirkungen auf das Familienrecht hat.

Das Familienrecht war und ist umfangreich, denn die gesellschaftlichen Veränderungen finden immer wieder ihren Niederschlag in den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren. Die facettenreiche Gestaltung des Zusammenlebens der Menschen führt damit spiegelbildlich auch zu umfassenden gesetzlichen Regelungen für den Fall des Auseinanderlebens.

Hinzu kommt, dass sich auch die Rechtsprechung ständig anpassen muss, um mit den vielfältigen Lebensplanungen der Menschen Schritt zu halten, um für einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen zu sorgen.

Dies betrifft sowohl Ehescheidungen und damit verbundene Verfahren wie den Versorgungs- und den Zugewinnausgleich als auch das Sorge-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich entweder bei uns nur über bestehende Ansprüche beraten zu lassen oder darüber hinaus bei den Familiengerichten Ihre Vertretung durch uns in Anspruch zu nehmen.