Das Arbeitsrecht ist eine sehr komplexe Materie, welche durch Gesetze und sonstige verbindliche Bestimmungen Regelungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit enthält.

Grundsätzlich ist zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht zu unterscheiden. Ersteres umfasst das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, letzteres das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Gegenstand unserer anwaltlichen Beratung ist vor allem das Individualarbeitsrecht. Bei Fragen in Bezug auf Ihr Arbeitsverhältnis, bei einer Abmahnung oder Kündigung, der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen – in all diesen Punkten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.